Freiwilligkeit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen einer Coachingbeziehung, sie ist allerdings im Organisationskontext nicht immer voll gegeben (Coaching als „letzte Chance“ für schlecht performende Führungskräfte…) und muss auf jeden Fall thematisiert werden.
Vertraulichkeit und der Umgang damit ist ein unerlässlicher Bestandteil der Auftragsklärung, das ist vor allem bei der Dreiecks-Situation AuftraggeberIn / KlientIn / Coach wichtig.
Selbstverantwortung der KlientInnen besagt, dass diese die Themen / Ziele / Schwerpunkte der Arbeit bestimmen und auch jederzeit die Hoheit über Anfang und Ende haben.
Allerdings besagt dieses Prinzip auch, dass der Coach lediglich seine Prozess-Expertise zur Verfügung stellt und die KlientInnen selber für ihre eigene Entwicklung verantwortlich sind.